Mitglied werden!
Beitragsordnung
Ab 60,-€ Mitgliedsbeitrag werden Sie von uns das ganze Jahr zu Steuerfragen beraten. Egal wie oft Sie unsere Hilfe benötigen und unsere Leistungen in Anspruch nehmen, es fallen keine zusätzlichen Kosten für Sie an. Die Jahres-Mitgliedsbeiträge sind sozial gestaffelt und richten sich nach der Höhe Ihres Jahreseinkommens.
Zur Bemessungsgrundlage gehört u.a.:
- Bruttoarbeitslohn/-löhne
- weitere Einnahmen wie z.B. Renten und Versorgungsbezüge
- Leistungen nach §32b EStG, z.B. Arbeitslosen- oder Krankengeld, ausländische Einkünfte
- Einnahmen aus Kapitalvermögen
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Migliedsbeiträge
Beitragsstufen | Gesamte Brutto-Jahreseinnahmen | Mitgliedsbeitrag inkl. gesetzlicher MWst. |
---|---|---|
1 | 0,-€ bis 10.000,-€ | 60,-€ |
2 | 10.001,-€ bis 15.000,-€ | 80,-€ |
3 | 15.001,-€ bis 25.000,-€ | 110,-€ |
4 | 25.001,-€ bis 30.000,-€ | 130,-€ |
5 | 30.001,-€ bis 40.000,-€ | 150,-€ |
6 | 40.001,-€ bis 50.000,-€ | 180,-€ |
8 | 50.001,-€ bis 60.000,-€ | 210,-€ |
7 | 60.001,-€ bis 80.000,-€ | 240,-€ |
8 | 80.001,-€ bis 100.000,-€ | 280,-€ |
9 | 100.001,-€ bis 150.000,-€ | 350,-€ |
10 | 150.001,-€ bis 200.000,-€ | 450,-€ |
11 | ab 200.001,-€ | 500,-€ |
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 20,-€ inkl. MWst. Für zusammenveranlagte Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften gilt eine gemeinsame Aufnahmegebühr.
Keine Kündigungsfrist
Die Laufzeit Ihrer Mitgliedschaft ist unbeschränkt. Sie können Ihre Mitgliedschaft jeweils zum Ende des Jahres kündigen. Wir setzen Ihnen hierbei keine Kündigungsfrist. Wird die Mitgliedschaft nicht zum 31.12.des laufenden Kalenderjahres gekündigt, verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr.
Rückwirkender Vereinsbeitritt
Im Falle eines Vereinsbeitritts mit gleichzeitiger Erstellung von Steuererklärungen der letzten Jahre, ist ein rückwirkender Beitritt nötig. Es werden hierbei Mitgliedsbeiträge erhoben, die in dem jeweiligen Zeitraum bei bestehender Mitgliedschaft erhoben worden wären.